Elementarschadenversicherung: Was sie abdeckt, was Leitungswasser-Policen nicht zahlen und woran man Lücken erkennt
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Ein geplatztes Rohr im Bad und Starkregen, der durch die Kelleraußenwand drückt, hinterlassen im Wohnzimmer oder im Keller oft dasselbe Bild: Wasser auf dem Boden und durchnässte Wände. Bezahlt wird der Schaden deshalb trotzdem nicht automatisch von derselben Police, denn die Wohngebäudeversicherung deckt in ihrer Grundform nur Wasser, das aus der hauseigenen Leitung oder Installation entweicht. Regen, der von außen eindringt, Abwasser, das aus der überlasteten Kanalisation zurückdrängt, oder ein Fluss, der über die Ufer tritt, fallen erst unter eine zusätzlich abgeschlossene Elementarschadenversicherung. Wer beurteilen will, ob ein bestimmter Schaden mitversichert ist, muss deshalb weniger auf die Wassermenge schauen als auf die Herkunft des Wassers.
- Die Leitungswasserversicherung ist Teil der Basis-Wohngebäudeversicherung und deckt Wasser, das innerhalb des Hauses aus Rohren, Heizungs- oder Sanitärinstallationen austritt.
- Die Elementarschadenversicherung ist ein eigener Baustein, der Starkregen, Rückstau, Hochwasser, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen und Erdbeben abdeckt.
- Ob und zu welchem Beitrag sich dieser Zusatz überhaupt anbietet, hängt von der ZÜRS-Geo-Einstufung der Adresse ab.
- Gebäude- und Hausratversicherung brauchen den Elementar-Baustein jeweils einzeln; der eine Vertrag schließt den anderen nicht automatisch ein.
Leitungswasser: was die Basis-Gebäudeversicherung abdeckt
Die in Deutschland übliche „verbundene Wohngebäudeversicherung" bündelt standardmäßig drei Gefahren: Feuer, Blitzschlag und Explosion, Leitungswasser sowie Sturm ab Windstärke 8 zusammen mit Hagel (Quelle: Wikipedia – Wohngebäudeversicherung). Leitungswasser meint dabei ausschließlich Wasser, das aus Rohren, Armaturen oder Anschlussstellen entweicht, die zur fest verlegten Installation des Gebäudes gehören, etwa eine undichte Warmwasserleitung, ein defekter Heizkörperanschluss oder ein geplatzter Zulaufschlauch der Waschmaschine. Darüber hinausgehende, aus einer eigenständigen Zusatzversicherung stammende Erweiterungen sind eine separate Frage; die Basisdeckung selbst bleibt auf die hauseigene Installation beschränkt. Wasser, das von außen ins Gebäude eindringt, etwa über die Kelleraußenwand oder durch den Gartenzugang, gehört nicht dazu.
Ein Gerät, das den Hauptwasseranschluss überwacht und bei ungewöhnlichem Durchfluss automatisch schließt, wie ein intelligenter Wasserleckdetektor, setzt genau an dieser Stelle an: Es erkennt einen tropfenden oder geplatzten Rohrabschnitt im Haus über den Durchfluss auf der Hauptleitung und unterbricht die Wasserzufuhr, bevor aus einem kleinen Leck ein größerer Schaden wird. Über Regenwasser, Rückstau aus dem Kanal oder eindringendes Grundwasser sagt ein solches Gerät dagegen nichts aus, weil diese Ursachen außerhalb der Rohrleitung liegen, die es überwacht.
Elementarschadenversicherung: die zusätzlichen Naturgefahren
Die Elementarschadenversicherung erweitert die Wohngebäude- und die Hausratversicherung um eine eigene, namentlich festgelegte Liste von Naturgefahren. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) führt dazu Starkregen, Überschwemmung und Rückstau, Hochwasser durch Flüsse, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch auf (Quelle: GDV – Dossier Naturgefahren). Der Zusatz gilt jeweils nur für die Police, mit der er abgeschlossen wurde: Wer ihn zur Gebäudeversicherung hinzugebucht hat, ist für das Haus selbst abgesichert; für Möbel und Hausrat braucht es denselben Baustein zusätzlich in der Hausratversicherung, denn die eine Zusage überträgt sich nicht auf die andere Police.
Der GDV weist zugleich darauf hin, dass viele Hausbesitzer davon ausgehen, ihre bestehende Police springe bei Naturgefahren bereits ein, weil sie vor Feuer und Sturm geschützt sind. Nach Einschätzung des Verbands fehlt aber etwa der Hälfte der Hausbesitzer in Deutschland genau dieser zusätzliche Baustein (Quelle: GDV – Dossier Naturgefahren). Für Mieterinnen und Mieter stellt sich die Ausgangslage anders dar, weil bei ihnen in der Regel nur die eigene Hausratversicherung betroffen ist und nicht das Gebäude selbst; wie sich das im Detail unterscheidet, beschreibt der Beitrag zu Wasserschäden in der Mietwohnung.
Warum derselbe Wasserschaden im Keller mal gedeckt ist und mal nicht
Ein vollgelaufener Keller sieht in der Praxis fast immer gleich aus, unabhängig davon, woher das Wasser stammt. Für die Versicherung zählt aber ausschließlich die Ursache, nicht das Ergebnis. Läuft Wasser aus einer geplatzten Zuleitung im Haus aus, ist das Leitungswasser und damit Teil der Basisdeckung. Drückt dagegen bei Starkregen Abwasser durch die Kanalisation zurück in den Keller, handelt es sich um Rückstau, und Rückstau gehört zur Elementarschadenversicherung. Tritt ein Fluss über die Ufer oder sammelt sich Oberflächenwasser vor dem Haus und dringt von dort ein, ist das ebenfalls ein Elementarschaden und keine Leitungswasserfrage.
Rückstau: wenn das Abwasser zurückdrängt
Rückstau entsteht, wenn starker Regen oder eine Verstopfung die Kanalisation überlastet und das Abwasser über die angeschlossenen Hausleitungen zurück in Richtung Gebäude drückt, in der Regel bis zur sogenannten Rückstauebene (Quelle: Wikipedia – Rückstausicherung). Betroffen sind vor allem Abläufe, die unterhalb dieser Rückstauebene liegen, etwa ein Bodenablauf oder eine Toilette im Keller. Um das Zurückdrängen zu verhindern, werden in der Abwasserleitung Rückstauklappen oder Rückstauverschlüsse nach DIN EN 13564 eingebaut, oder, zuverlässiger, eine Hebeanlage, die das Abwasser aktiv über die Rückstauebene hinaus fördert. Ob eine solche Sicherung vorgeschrieben oder als Bedingung für eine Schadenzahlung verlangt wird, legt jeder Versicherer in seinen eigenen Bedingungen fest, sodass der Einbau allein keine Zahlung garantiert; er senkt aber das Risiko eines Rückstauschadens spürbar.
Standortrisiko: was die ZÜRS-Geo-Einstufung bedeutet
Ob und zu welchem Beitrag sich eine Elementarschadenversicherung überhaupt anbietet, hängt stark vom Standort ab. Die deutsche Versicherungswirtschaft nutzt dafür das Zonierungssystem ZÜRS Geo, das jede Adresse anhand der statistischen Hochwasserhäufigkeit einer von vier Gefährdungsklassen zuordnet: Klasse GK4 bedeutet ein Hochwasser im Schnitt einmal in 10 Jahren, GK3 einmal in 10 bis 50 Jahren, GK2 einmal in 50 bis 200 Jahren und GK1 seltener als einmal in 200 Jahren (Quelle: Wikipedia – Elementarschadenversicherung). In den Klassen GK3 und GK4 wird die Prämie oft so hoch, dass sich ein Abschluss für viele Haushalte kaum noch wirtschaftlich lohnt, selbst wenn der Vertrag formal angeboten wird.
Daneben bewertet ZÜRS Geo unabhängig von der Nähe zu einem Gewässer auch das Starkregenrisiko, und zwar in drei eigenen Klassen: Rund 12 % der Adressen in Deutschland liegen in der höchsten Klasse SGK3, meist in Tälern oder in der Nähe von Gewässern, etwa 66 % in der mittleren Klasse SGK2 auf flachem oder mittlerem bis unterem Hang, und rund 22 % in der niedrigsten Klasse SGK1 auf Kuppen oder im oberen Hangbereich (Quelle: GDV – ZÜRS Geo). Weil beide Einstufungen zusammen in die Beitragsberechnung einfließen, können zwei benachbarte Häuser für augenscheinlich denselben Zusatzbaustein sehr unterschiedliche Angebote erhalten, ohne dass eines der beiden Häuser bereits einen Schaden hinter sich hat.
Was beim Versicherungsschein wichtig ist
Statt sich auf die allgemeine Erinnerung zu verlassen, die Police „einmal durchzulesen", hilft eine konkrete Prüfung an vier Punkten. Erstens: Gebäude- und Hausratversicherung getrennt darauf prüfen, ob jeweils ein ausdrücklicher Elementarschaden- oder Naturgefahren-Baustein enthalten ist, denn der eine Vertrag schließt den anderen nicht automatisch ein. Zweitens: nachsehen, welche Gefahren namentlich aufgeführt sind, etwa Starkregen, Rückstau, Überschwemmung, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen oder Erdbeben, statt anzunehmen, ein allgemeiner „Sturmschaden"-Passus decke das automatisch mit ab. Drittens: falls eine Rückstauklappe oder eine Hebeanlage als Bedingung genannt ist, prüfen, wo sie eingebaut sein muss und dass sie gewartet wird, denn genau diese Bedingung wird im Schadenfall mit dem tatsächlichen Zustand abgeglichen. Viertens: nach einem Wasserschaden die Schäden fotografieren, bevor mit dem Aufräumen begonnen wird, weil diese Dokumentation unabhängig davon hilft, welche der beiden Policen am Ende zahlt.
Bei leerstehenden Gebäuden gelten häufig eigene Versicherungsbedingungen, die über die hier beschriebene Grunddeckung hinausgehen; was Versicherer dabei typischerweise verlangen, beschreibt der Beitrag zu leerstehenden Häusern und ihrer Versicherung. Manche Versicherer verlangen außerdem einen zertifizierten oder anerkannten Wasseralarm als Bedingung für bestimmte Klauseln; welche Anforderungen dabei üblich sind, zeigt der Beitrag zu anerkannten Wasseralarmen.
Die Grenze zwischen Leitungswasser und Elementarschaden verläuft also nicht an der Wassermenge im Keller, sondern an der Ursache dahinter. Ein Gerät, das die Hauptleitung überwacht und bei ungewöhnlichem Durchfluss abschaltet, entschärft die Leitungswasser-Seite dieses Risikos, weil es auf einen geplatzten oder tropfenden Rohrabschnitt innerhalb des Hauses reagiert. Ob zusätzlich Starkregen, Rückstau oder Hochwasser abgesichert sind, entscheidet ausschließlich die eigene Police, und das lässt sich nur anhand der dort genannten Gefahren und Bedingungen beantworten, nicht anhand dessen, was gefühlt „mitversichert sein müsste". Weitere Hintergrundartikel rund um Wassersicherheit im Haus sind im News-Blog gesammelt.